Berufskrankheiten
Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen (Geld-)Leistungen wegen Berufskrankheiten
bezogen werden. Zur Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit ist erforderlich:
- Die Krankheit ist überhaupt als Berufskrankheit möglich
- Es muss medizinisch und technisch schlüssig nachgewiesen werden, ob der Gesundheitsschaden wesentlich durch die berufliche Situation
verursacht ist
- Ausnahmsweise können noch nicht anerkannte Erkrankungen wie Berufskrankheiten behandelt werden, wenn nach neuesten medizinischen
Erkenntnissen eine den bisherigen Berufskrankheiten vergleichbare Situation zugrunde liegt.