Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente bezogen werden.
Neben der Erfüllung einer allgemeinen Wartezeit und 3 Pflichtbeitragsjahren kommt es bei der vollen Erwerbsunfähigkeit vor allem darauf
an, ob der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann und bei teilweiser Erwerbsminderung ob
noch zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich gearbeitet werden kann.