Erwerbsunfähigkeit

 
Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente bezogen werden. Neben der Erfüllung einer allgemeinen Wartezeit und 3 Pflichtbeitragsjahren kommt es bei der vollen Erwerbsunfähigkeit vor allem darauf an, ob der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann und bei teilweiser Erwerbsminderung ob noch zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich gearbeitet werden kann.