Das Medizinstrafrecht befasst sich mit den berufsspezifischen Straftaten von Ärzten und Pflegepersonal. Im Vordergrund stehen
dabei Straftaten, die die Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen und Krankenpflege verfolgen. Am häufigsten
sind Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Im Zentrum der Bewertung medizinischen
Handelns steht dabei die Auseinandersetzung mit den von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachtern.