Medizinstrafrecht

 
Das Medizinstrafrecht befasst sich mit den berufsspezifischen Straftaten von Ärzten und Pflegepersonal. Im Vordergrund stehen dabei Straftaten, die die Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen und Krankenpflege verfolgen. Am häufigsten sind Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Im Zentrum der Bewertung medizinischen Handelns steht dabei die Auseinandersetzung mit den von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachtern.