Rehabilitationsleistungen werden von ganz unterschiedlichen Leistungsträgern erbracht. Sowohl die Kranken-, Renten-, Pflege-
als auch die Unfallversicherungen finanzieren Rehabilitationsleistungen. Darüber hinaus kommen unter Umständen auch die Kommunen oder
andere Rehaträger in betracht. Wie immer, wenn so viele Möglichkeiten bestehen, liegt der Teufel im Detail. Jeder hat ein bisschen
andere Voraussetzungen und jeder möchte, dass der andere die Kosten übernimmt.
Im Kern geht es also wieder um die Frage:
"Wer übernimmt unter welchen Voraussetzungen welche Rehabilitationsleistung bzw. erfolgte die Ablehnung der beantragten Rehamaßnahme zu recht?"