Als Wiedergutmachung wird z. B. bei einer Gesundheitsverletzung dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zugebilligt. Natürlich
nicht in den Summen wie sie manchmal aus den USA in den Medien zu lesen bzw. zu hören sind! Nur beantwortet das noch lange nicht die Frage
nach der Höhe eines entsprechenden Schmerzensgeldes. Verlangt man zu wenig lässt man Geld sausen - verlangt man zuviel muss man unter
Umstä,nden einen Teil der Gerichtskosten bezahlen. Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Gesundheitsschäden
"eingepreist". Das Problem besteht nur darin, dass in der Realität keine Verletzung der anderen gleicht. Bestimmte wichtige
Umstände kommen gegenüber der vorhandenen Gerichtsentscheidung hinzu, andere sind wiederum nicht vorhanden usw. Unter Umständen
lassen überhaupt keine mehr oder weniger vergleichbaren Schädigungssituationen finden. In diesen Fällen müssen Analogien aus
einer Vielzahl von anderen Fällen gebildet werden um ein adäquate Schmerzensgeldhöhe zu ermitteln. Die genaue Ermittlung des zu
fordernden Betrages ist Aufgabe eines Fachmanns der alle Umstände des konkreten Falls im Licht der bisherigen "Schmerzensgeldtarife"
plausibel und überzeugend darstellt.